FAMILIENPSYCHOLOGISCHE BEGUTACHTUNG
MEDIATION, BERATUNG
Als Psychologin arbeite ich seit vielen Jahren mit Eltern, Familiensystemen und Einzelpersonen, ich bin als psychologische Sachverständige sowie vermittelnd und beratend tätig. Ich arbeite mit Menschen, die bei der Bearbeitung und Klärung Ihrer Konflikte und Streitigkeiten allein nicht mehr weiterkommen oder Unterstützung brauchen, sich Ihrer eigenen Position wieder klarer zu werden. Meine Beauftragung als psychologische Sachverständige im Familienrecht erfolgt durch das jeweils zuständige Familiengericht, Einzelpersonen, Paare und Familien können sich über das Kontaktformular an mich wenden.
Begutachtung
Dient bei schwierigen familiengerichtlichen Auseinandersetzungen der Beantwortung psychologischer Fragen durch ein familienpsychologisches Gutachten. Mein fachlicher Schwerpunkt liegt auf der systemisch-lösungsorientieren Begutachtung (Fragestellungen zu Sorge-/Umgangsrecht, Kindeswohlgefährdung).
Mediation
Ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbearbeitung und Streitbeilegung. Als Mediatorin unterstütze ich Parteien beim Finden einvernehmlicher Lösungen, die die jeweiligen Interessen ausreichend berücksichtigen. Mediation ist als Verfahren für getrennte Paare, Familienmitglieder, KollegInnen, Nachbarn etc. geeignet.
Beratung
Beratung stellt Einzelpersonen und Paaren einen geschützten Gesprächsrahmen zur Verfügung, indem Verständnis und Reflexion erfahrbar werden und eine Auslotung des eigenen/gemeinsamen Entwicklungspotentials stattfindet. Ich arbeite aus meiner systemischen Haltung heraus und verwende systemische Methoden.
FAMILIENPSYCHOLOGISCHE BEGUTACHTUNG
Als psychologische Sachverständige begleite ich Eltern systemisch und lösungsorientiert durch den Prozess der familienpsychologischen Begutachtung. Ziel ist es, einvernehmliche und kindgerechte Lösungen zu ermöglichen und bestehende Konflikte zu entlasten. Wenn möglich, wird gemeinsam an tragfähigen Vereinbarungen gearbeitet. Gelingt dies nicht, werden die vom Gericht formulierten Beweisfragen fachlich beantwortet, um dem Gericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Die Begutachtung erfolgt strukturiert, transparent und unter Einbezug aller relevanten Perspektiven, insbesondere der Kinder.
Lösungsorientierte Begutachtung mit Hinwirken auf Einvernehmen (§ 163 (2) FamFG) zu folgenden gerichtlichen Fragestellungen:
- Sorge-/Umgangsrecht (§§ 1671, 1669, 1684 BGB)
- Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB)
- Rückführung von Kindern nach Fremdunterbringung (§ 1632)
- Erziehungsfähigkeit
Einvernehmliches Handeln von Eltern leistet den effektivsten Beitrag zur psychischen Entlastung von (Trennungs-) Kindern. Der Prozess der Begutachtung zielt darauf ab, das elterliche Konfliktpotential zu verringern. Es wird Wissen über dynamische Prozesse der Trennung auf Paar- und Elternebene vermittelt und deren Auswirkungen auf die psychische Belastung der Kinder aufgezeigt. Enge emotionale Verbundenheit mit ihren zentralen familialen Bezugspersonen ist von herausragender Bedeutung für Kinder, auch nach Elterntrennung oder nach notwendig gewordenen Eingriffen in die elterliche Sorge.
Wenn sich der Konflikt während der Begutachtung nicht beilegen lässt, werden die psychologischen Fragen des Gerichtes im Sachverständigengutachten beantwortet und vom Gericht entschieden, so dass zumindest das Gerichtsverfahren beendet werden kann und darüber eine Entlastung für das Kind/die Kinder möglich wird.
Der Prozess der Begutachtung beinhaltet unter anderem Elterngespräche (einzeln und gemeinsam), die altersangemessene Einbeziehung der Kinder durch Besuche und Gespräche und die Einbeziehung von bedeutsamen Dritten und weiteren Fachpersonen. Die Gespräche finden in der Regel in den Haushalten der Eltern statt, manchmal auch auf „neutralem Boden“.
Erarbeitete einvernehmliche Änderungen zu den strittigen Punkten und den psychologischen Fragen werden sorgsam erprobt und damit in der Lebensrealität des Kindes und seinen Bezugspersonen praktisch auf ihre Tauglichkeit hin überprüft.
Ich arbeite nach den aktuell gültigen Qualitätsstandards und Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2019, 2. Auflage).
ÜBER MICH
Als Pädagogische Psychologin (Master of Science – Universität) habe ich noch während meines Studiums angefangen in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle zu arbeiten, zunächst viel mit sehr jungen Ratsuchenden, später auch mit Eltern und in aufsuchender Arbeit fürs Jugendamt.
Die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen über die Arbeit mit ihren Eltern zu verbessern, war von Beginn meines beruflichen Tuns an meine Hauptmotivation. Dieser Antrieb ist für mich bis heute handlungsleitend in der Ausgestaltung meines Berufs.
Ich bin ausgebildet zur Systemischen Therapeutin (SG) und Mediatorin, bereits seit vielen Jahren arbeite ich schwerpunktmäßig mit (hoch-) strittigen Eltern, seit 2024 als systemisch-lösungsorientierte Sachverständige im Familienrecht. Hier verbindet sich für mich psychologischer Sachverstand mit der Möglichkeit auf Eltern/Systeme für Kinder/Jugendliche einzuwirken, eine spannende und herausfordernde Arbeit, die aktuell ist und niemals nebensächlich.
MEDIATION
Als außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbearbeitung und Streitbelegung bietet das Mediationsverfahren einen methodisch klar strukturierten Rahmen, in dem zerstrittene Parteien gemeinsam nach beidseitig gewollten Veränderungen und Absprache für die Zukunft suchen und diese vereinbaren können. Dies gilt sowohl für akut eskalierte, als auch für chronifizierte Konflikte. Voraussetzung ist lediglich, dass beide Konfliktparteien eine Veränderungsbereitschaft entwickelt haben, bzw. der gemeinsam verantwortlichen Streitbeilegung eine Chance geben möchten.
Mediation ersetzt keine Rechtsberatung, diese parallel zur Mediation für sich in Anspruch zu nehmen ist legitim und häufig sinnvoll. Bei laufenden Gerichtsverfahren (zum gleichen Gegenstand), ist ein parallel stattfindender Mediationsprozess regelhaft nicht zielführend, das Ergebnis des Gerichtsverfahrens sollte zunächst abgewartet werden.
Als Mediatorin bin ich aus einer allparteilichen Haltung heraus tätig. Dies bedeutet nicht, dass ich neutral bin, sondern alle beteiligten Parteien verstehe und die jeweilige Position der anderen Partei übersetzen kann. Mit viel Einfühlungsvermögen und meiner klaren, auf Verfahrensgerechtigkeit ausgelegten Gesprächsführung stelle ich meinen Medianden einen strukturell klaren Gesprächsrahmen zur Verfügung, den sie zur Bearbeitung und Klärung ihrer Konflikte nutzen können.
Der Mediationsprozess durchläuft mindestens fünf Phasen:
- Themensammlung
- Bedürfnis- und Interessensklärung
- Optionensuche
- Verhandlung
- Vereinbarung
Je nachdem in welcher Stufe der Mediation gerade gearbeitet wird, erfolgt eine passgenaue Gesprächsführung, Methoden kommen je nach Zweck der Stufe zum Einsatz. Der gesamte Ablauf wird von mir schriftlich dokumentiert, so dass der Prozess einerseits sehr transparent abläuft und andererseits später nachvollzogen werden kann.
Eine Sitzung dauert in der Regel 2 – 2 ½ Stunden, wenn Pausen benötigt werden, auch etwas länger. Es ist möglich separate Vorgespräche zu führen, wenn der Einstieg in die Mediation so leichter gelingt, ansonsten finden alle Gespräche mit beiden Konfliktparteien statt. In der Regel reichen 3-4 Sitzungen, um den Prozess der Mediation gemeinsam zu durchlaufen.
Eltern, deren Streitigkeiten drohen vor Gericht zu eskalieren, biete ich auch eine über diese Mindestanzahl an Sitzungen hinaus gehende Zusammenarbeit an. Die Neuorganisation der Nachtrennungsfamilie dauert in der Regel einige Zeit und ein gemeinsam zur Verfügung stehender Gesprächsrahmen wird hier als hilfreich erlebt.
Mediation ist als Verfahren für alle Personen geeignet, die eine außergerichtliche und/oder eigenverantwortliche Streitbeilegung anstreben. Ich habe umfangreiche Erfahrungen mit getrennten Eltern, die ihre Sorge- und Umgangsstreitigkeiten beilegen wollen, Familienmediation - Streit zwischen Angehörigen in (Schwieger-) Familien – sowie arbeitsbezogenen Konflikten in Teams auf kollegialer Ebene oder zwischen Angestellten und Vorgesetzten.
Um eine mögliche Kontraindikation der Mediation im Einzelfall ausschließen zu können, bietet sich ein Vorgespräch an, um alle notwendigen Fragen zu klären. Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf, um zu klären, ob ich in Ihrem Fall tätig werden kann.
Aufgrund der klaren Angebotsstruktur ist der Aufwand der zeitlichen und materiellen Ressourcen der Mediation gut überschaubar. Bei der Festlegung meines Stundensatzes ist mir wichtig, die individuellen finanziellen Möglichkeiten meiner Medianden in einem gewissen Rahmen zu berücksichtigen.
Ich halte eine transparente Berechnungsgrundlage des Stundensatzes (zzgl. 19% MwSt.) vor, den Sie bei Interesse an einer Mediation gern erfragen können.
BERATUNG
Als systemische Therapeutin/Beraterin arbeite ich ohne Notwendigkeit einer Diagnosestellung meiner Klienten/Klientinnen. Ich interessiere mich dafür, wie Probleme in Beziehungen entstanden sind und in ihnen aufrechterhalten werden, auch in der Beziehung zu sich selbst. Ich stelle mich an die Seite meiner Klienten/Klientinnen, versuche zu verstehen was sie umtreibt, antreibt und quält, stelle Fragen, damit sie der Lösung ihres Problems, oder zumindest einem Teil davon, auf die Spur kommen können.
Die Gestaltung des Gesprächsraums während der Beratung ist ein gemeinsamer Prozess, für den ich keine allgemeingültigen Methoden oder Lösungsansätze bereithalte, sondern ihn gemeinsam mit meinen Klienten/Klientinnen entdecke und entwickle. Je nach Anliegen und Beratungsthema sind mehr oder weniger Sitzungen nötig. Da es sich um eine Entwicklung im Prozess handelt, klären wir zum Ende jeder Sitzung, ob ein weiteres Gespräch notwendig und gewünscht ist.
Psychologische Beratung aktiviert Ressourcen und ermöglicht das Finden eigener Lösungsansätze, ersetzt aber keine notwendige psychotherapeutische Behandlung. Um herauszufinden, ob eine Beratung zur Bearbeitung Ihres Anliegens in Frage kommt, nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf.
Kostenrahmen
Bei der Festlegung meines Stundensatzes ist mir wichtig, die individuellen finanziellen Möglichkeiten meiner Klienten/Klientinnen in einem gewissen Rahmen zu berücksichtigen. Ich halte eine transparente Berechnungsgrundlage des Stundensatzes (zzgl. 19% MwSt.) vor, den Sie bei Interesse an einer Beratung gern erfragen können.
KONTAKT
Schicken Sie mir gern eine Nachricht, ich melde mich dann zeitnah bei Ihnen.